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Garantieerklärung

 

 

Die Firma Schock GmbH, Hofbauerstraße 1, 94209 Regen/Bayern, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf unter HR B 2950 (nachfolgend "SCHOCK" genannt) gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeitsgarantie.

1. Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Produktes an den Käufer.

2. Als Hersteller garantiert SCHOCK zeitlich beschränkt die einwandfreie Funktionstüchtigkeit von sachgemäß gebrauchten SCHOCK Spülen und Armaturen aus dem Hause Schock.
SCHOCK garantiert Verbrauchern, dass die SCHOCK Spülen frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich hierbei ist der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.  

3. Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Material-, Herstellungs- und / oder Konstruktionsfehler auf, so wird die Schock GmbH nach eigener Wahl für das defekte Produkt eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung durchführen. SCHOCK behält sich hierbei vor, die Garantieleistungen dem technischen Fortschritt anzupassen.

4. Die Garantieerklärung ist gültig für SCHOCK Spülen und SCHOCK Armaturen, die Endverbraucher in Deutschland, Österreich, der Tschechischen oder Slowakischen Republik gekauft und eingesetzt haben.  

5. Die Garantie umfasst Mangelfreiheit der Funktion, Werkstoffe/Oberflächen der SCHOCK Spülen und der SCHOCK Armaturen (undichte/tropfende Armaturen; bei Brausekopf: Umstellfunktion; Mischhebel fällt bzw. hält nicht; Oberflächenfehler oder Farbabplatzungen der Armatur; Instabilität der Armatur).

6. Dem Garantienehmer entstandene Kosten für Spesen, Porto, Montage, Demontage und Transportkosten werden nicht ersetzt. Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einen Mangel der SCHOCK Produkte beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 

Garantieausschluss

Folgendes ist von der Garantie ausgenommen:

  • Transport- oder Frachtschäden
  • Schäden durch falsche Installation
  • Schäden durch Missbrauch, z.B. überhitzte Töpfe auf dem Spülbecken
  • Schäden durch falsche Pflege (Chemikalien bzw. Reinigungsmittel) oder scharfkantige Gegenstände
  • Inkorrekt gebohrte oder durchgeschlagene Löcher
  • Gebrauchsbedingte Kratzer und / oder Flecken
  • Normale Abnutzung, z.B. Kratzer, Flecken und Abplatzer
  • Gebrauchsbedingte Veränderung der Oberfläche / Farbe
  • Schäden durch Kalkablagerungen
  • Abnutzungen der SCHOCK Armatur durch den Gebrauch aller Verschleißteile (z.B. Dichtungen, Verbrauchsmaterialien wie Filter oder Luftsprudler)
  • Leichte Farbunterschiede im Vergleich zum Farbmuster oder den Druckmaterialien (aufgrund der natürlichen Inhaltsstoffe der SCHOCK Spülen)
  • Schäden durch extreme Temperaturschwankungen
  • Schäden durch Benutzung im Außenbereich
  • Betriebs- und Bedienungsfehler
  • Schäden durch Dritteinwirkung oder höhere Gewalt (wie Feuer- oder Wasserschäden).
  • An- oder Umbauten sowie sonstigen Modifikationen, die eigenmächtig vorgenommen wurden
  • alle Zubehörartikel (Ablaufgarnitur, Siebkorb, Armaturen, Montageklammern etc.).  
  • zweite Wahlartikel oder Muster
  • Produkte aus dem Werksverkauf

SCHOCK ist nicht verantwortlich oder haftbar für indirekte Schäden, die durch oder in Verbindung mit dem Benutzen seiner Produkte entstehen.

Falls Sie einen Garantiefall als Vertragspartner von Schock geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Kaufbelegs, des Produktes und Beschreibung des Mangels an:

Schock GmbH
Hofbauerstr. 1
94209 Regen  
Tel.:  +49 9921 600 302
E-Mail: service@schock.de  

Falls Sie einen Garantiefall als Endverbraucher geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner unter Vorlage des Kaufbelegs, des Produktes und Beschreibung des Mangels.

 

Sonstige Garantiebedingungen:

Sofern SCHOCK bei Überprüfung der SCHOCK Spüle und Armatur feststellt, dass der vorliegende Fehler/Defekt nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Überprüfung durch Schock vom Verbraucher zu tragen.

Transportkosten und -risiken werden von SCHOCK nicht übernommen.

Der Garantieanspruch besteht nur gegen Vorlage der SCHOCK Spüle bzw. Armatur sowie eines Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.

Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit sorgfältig aufzubewahren.

 

Garantieverlängerung CRISTADUR® Spülen und SCHOCK Armaturen

Für CRISTADUR® Spülen bietet SCHOCK dem Verbraucher eine Verlängerung der Garantiezeit auf 15 Jahre bei Registrierung innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum (gültig seit 01.01.2020), sofern diese in Deutschland, Österreich, der Tschechischen oder Slowakischen Republik gekauft und verbaut wurde.

Für SCHOCK Armaturen bietet SCHOCK dem Verbraucher eine Verlängerung der Garantiezeit auf 5 Jahre bei Registrierung innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum (gültig seit 01.01.2018). Die Verlängerung der Garantie ist nur gültig, wenn die Armatur zusammen mit dem SCHOCK Armaturenschutzsystem SF-100 (Art.Nr. 629883) eingebaut wurde.  

Um die Garantie zu verlängern, registrieren Sie sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum auf der SCHOCK-Homepage inkl. Vorlage des Original-Kaufbelegs unter: https://www.schock.de/deu_de/service/garantieverlaengerung  

Bei Garantiefällen von SCHOCK CRISTADUR® Spülen bzw. Armaturen mit verlängerter Garantiezeit wenden Sie sich bei Eintritt des Schadensfalles innerhalb der ersten 2 Jahre bitte unter Vorlage der SCHOCK CRISTADUR® Spüle bzw. Armatur und des Kaufbelegs direkt an den Verkäufer. Erst nach Ablauf der 2 Jahre wenden Sie sich bitte an SCHOCK und senden Ihren Garantiefall an die E-Mailadresse: service@schock.de

 

 

Schock GmbH, Hofbauerstraße 1, 94209 Regen/Bayern (Stand: Juni 2024)

 

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